Es gibt bestimmte Rufnummernbereiche, für die besondere Gebühren anfallen können. Das bedeutet nicht, dass alle Angebote unter diesen Vorwahlen unseriös sind, im Gegenteil. Grundsätzlich handelt es sich legitime Zahlungssysteme. Außerdem sind die Anbieter laut Telekommunikationsgesetz (§66) verpflichtet, explizit auf die anfallenden Gebühren hinzuweisen. Schwarze Schafe gibt allerdings überall, weshalb es gut ist, diese Nummern zu erkennen, wenn man sie sieht:
- (0)900er: Mehrwertdienste-Rufnummern (Premium Dienste)
- (0)137er: Rufnummern für Massenverkehrsdienste
- (0)180er: Geteilte-Kosten-Dienste Rufnummern
- 118xx: Rufnummern für Auskunftsdienste
- (0)12er: Rufnummern für neuartige Dienste
- 5-stellige Kurzwahlnummern (Premium SMS)
Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, lassen Sie 0137-, 0900- und – wenn möglich – Premium-SMS-Nummern – über den Kundenservice Ihres Mobilfunkanbieters sperren.
Weitere Informationen über diese Rufnummernbereiche gibt es bei der Bundesnetzagentur
(von HIER )










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